Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Die Gültigkeit des Versicherungskennzeichens Ihres Zweirads ist abgelaufen. Welche Folge hat dies für dessen Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr?
- nicht mehr fahren
- auf einem Gehweg schieben
- auf einem Parkplatz parken
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Wenn das Versicherungskennzeichen Ihres Zweirads abgelaufen ist, dürfen Sie nicht mehr fahren. Dies ist eine wichtige Regel gemäß den deutschen Verkehrsvorschriften, da das Fahren ohne gültige Versicherung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Sie dürfen allerdings das Zweirad auf einem Gehweg schieben, solange dies nicht die Fußgänger behindert. Das Parken auf einem Parkplatz hingegen ist nicht erlaubt, da das Zweirad mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf. Daher ist es entscheidend, alle relevanten Optionen zu berücksichtigen: das Fahren ist nicht erlaubt, das Schieben unter bestimmten Bedingungen aber erlaubt.
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